REFA-Lehre

REFA-Lehre
1. Begriff: Alle vom REFA – Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V. erarbeiteten Grundsätze und Verfahren. Die REFA-L. stützt sich auf die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft, bes. auf die Ergebnisse technisch-organisatorischer, soziologischer, psychologischer und ökonomischer Arbeitsforschung, und besteht im Wesentlichen aus anwendungsbezogenem Methodenwissen auf den Gebieten der Arbeits- und Betriebsorganisation. Systematische Zusammenfassung der REFA-L. in den sog. REFA-Methodenlehren.
- 2. Ziele: Sinnvoll gestaltete Arbeitsplätze und menschengerechte Arbeitsbedingungen sowie möglichst wirtschaftliche und humane Arbeitsabläufe zum Nutzen des einzelnen wie auch des Unternehmens und damit letztlich zum Vorteil für die gesamte Volkswirtschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • REFA-Lehre — REFA Leh|re, die: Lehre von den vom REFA Verband entwickelten Verfahren u. Grundsätzen …   Universal-Lexikon

  • REFA — 〈f.; ; unz.; Abk. für〉 1. 〈den 1924 gegr.〉 Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung 2. 〈seit 1977〉 Verband für Arbeitsstudien u. Betriebsorganisation e. V. (untersucht Betriebsführung u. organisation, Wirtschaftlichkeit u. Humanisierung von… …   Universal-Lexikon

  • REFA-Technik — REFA Tech|nik, die: nach der REFA Lehre aufgebaute Technik …   Universal-Lexikon

  • REFA-Techniker — REFA Tech|ni|ker, der: Techniker auf dem Gebiet der REFA Lehre (Berufsbez.) …   Universal-Lexikon

  • REFA – Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V. — seit 1977 Bezeichnung des 1924 gegründeten Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung; seitdem mehrmals umbenannt. Technisch wissenschaftlicher Verband mit gemeinnützigen Zielen; Sitz der Hauptgeschäftsführung in Darmstadt. Aufgabenbereich: (1)… …   Lexikon der Economics

  • REFA — 49.863118.628 Koordinaten: 49° 51′ 47″ N, 8° 37′ 41″ O Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung (REFA) …   Deutsch Wikipedia

  • Vorgabezeit — Vor|ga|be|zeit 〈f. 20〉 die einem Arbeiter zur Erledigung eines Auftrages vorgegebene Zeit * * * Vor|ga|be|zeit, die (Wirtsch.): vorgegebene Zeit, in der eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht werden muss: die en neu festsetzen. * * * Vorgabezeit …   Universal-Lexikon

  • Zeitaufnahme — zeitliche Regulierung * * * Zeit|auf|nah|me 〈f. 19〉 fotograf. Aufnahme, bei der länger als etwa 1/20 Sekunde belichtet wird * * * Zeit|auf|nah|me, die: 1. (Fot.) ↑Aufnahme (7 a) mit langer Belichtungszeit. 2. (in der REFA Lehre) ↑Aufnahme (6),… …   Universal-Lexikon

  • Liegezeit — Lie|ge|zeit 〈f. 20〉 1. Zeit, während deren ein Schiff im Hafen liegt 2. 〈i. e. S.〉 die zum Laden u. Löschen im Frachtvertrag festgelegte Zeit * * * Lie|ge|zeit, die (Schifffahrt): Zeit, während deren ein Schiff im Hafen liegt. * * * Liegezeit,  … …   Universal-Lexikon

  • Rüstzeit — Rụ̈st|zeit, die (Fachspr.): Zeit, die zur Vorbereitung einer bestimmten Arbeit nötig ist (z. B. zum Einstellen der Maschine, zur Vorbereitung von Werkstücken u. a.) * * * Rüstzeit,   Wirtschaft: nach der REFA Lehre bei der Ermittlung der… …   Universal-Lexikon

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